Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Next Story Film
Inhaber: Dominik Kühnel
Industrieweg 1
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: info@nextstoryfilm.de
dEin Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Bei Datenschutzanliegen wenden Sie sich bitte direkt an den Verantwortlichen.

1. Geltungsbereich, Unternehmerverträge, Vorrang individueller Vereinbarungen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen
(nachfolgend zusammen „Leistungen“) von Next Story Film – Dominik Kühnel, Industrieweg 1, 51429 Bergisch Gladbach
(nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Vertragspartnern („Kunde“).

1.2
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Agentur ist berechtigt, vor Vertragsschluss Nachweise über die Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-ID) zu verlangen.

1.3
Kein Widerrufsrecht:
Da die Leistungen der Agentur ausschließlich für Unternehmer erbracht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB.
Auch bei Fernabsatzverträgen oder digital abgeschlossenen Vereinbarungen greift § 312g BGB nicht, da diese Vorschriften nur Verbraucher betreffen.
Jede etwaige vertraglich vereinbarte Rücktrittsmöglichkeit ist rein kulanzbasiert und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

1.4
Abwehr fremder Geschäftsbedingungen:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn sie der Agentur bekannt sind oder ihr übermittelt wurden.
Eine Geltung fremder AGB tritt nur dann ein, wenn die Agentur deren Anwendung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.5
Vorrang individueller Vereinbarungen:
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen (z. B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work, Projektvereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder schriftlich bestätigte E-Mails) gehen diesen AGB im Rang vor, soweit sie ausdrücklich und eindeutig abweichende Regelungen enthalten.

1.6
Geltung für Folgegeschäfte:
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Nachbestellungen oder Erweiterungen zwischen denselben Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Eine erneute ausdrückliche Bezugnahme ist nicht erforderlich.

1.7
Form, Sprache und Geltungsrecht:
Sämtliche Vereinbarungen, Erklärungen und Vertragsunterlagen erfolgen in deutscher Sprache.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

1.8
Vertragspartner und Vertretung:Die Agentur ist berechtigt, Leistungen über Subunternehmer oder verbundene Dienstleister erbringen zu lassen.Der Kunde sichert zu, dass er rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt ist und den Vertrag im Namen seines Unternehmens wirksam abschließt.Fehlt diese Vertretungsbefugnis, haftet die handelnde Person persönlich für daraus entstehende Schäden und Vergütungsansprüche.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten und Subunternehmer

2.1
Leistungsfelder:
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Film- und Videoproduktion (z. B. Imagefilme, Produktfilme, Social Media Content, Reels), Fotoproduktion, Branding, Logoentwicklung, Corporate Design, Webdesign und Webentwicklung (insbesondere auf Basis von Webflow oder vergleichbaren Systemen), Social Media Marketing, Performance Marketing (Meta Ads, Google Ads), Druckkoordination, Printgestaltung, Model- und Dienstleistervermittlung sowie strategische Beratung und Marketingkonzeption an.

2.2
Vertragsarten:
Je nach Leistungsinhalt handelt es sich um unterschiedliche Vertragstypen:

Projektbasierte Leistungen (z. B. Filmproduktion, Fotoproduktion, Design, Website-Erstellung, Branding, Print) sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Die Agentur schuldet dabei die ordnungsgemäße Herstellung des vereinbarten Werkes, nicht aber einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg.

Laufzeit- oder Betreuungsverträge (z. B. Social Media Betreuung, Performance-Marketing, Kampagnenmanagement, Beratung) sind Dienstverträge gemäß §§ 611 ff. BGB, bei denen die Agentur die Erbringung einer Tätigkeit, nicht aber den Eintritt eines bestimmten Erfolges, schuldet.

2.3
Vertragliche Grundlage:
Der jeweilige Leistungsumfang, Zeitrahmen und Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Konzept oder der Auftragsbestätigung.
Mündliche Nebenabreden, Briefings oder nicht schriftlich bestätigte Zusagen sind unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Leistung bedürfen der Textform.

2.4
Kein Erfolgsversprechen:
Die Agentur übernimmt keine Garantie oder Haftung für bestimmte wirtschaftliche, technische oder inhaltliche Ergebnisse, insbesondere nicht für Reichweitensteigerungen, Follower-Zuwächse, Suchmaschinenrankings, Conversion Rates, Umsatzentwicklungen, Klickzahlen, Algorithmusverhalten, Veröffentlichungsgeschwindigkeit oder Reaktionen Dritter.
Die Agentur schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Standards der Werbe- und Medienbranche.

2.5
Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen:
Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer, Freelancer oder externer Dienstleister (z. B. Kameraleute, Cutter, Texter, Webentwickler, Models, Druckereien, Hosting-Anbieter, Werbenetzwerke) zu bedienen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nur für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination dieser Subunternehmer, nicht jedoch für deren eigenes Verschulden im Verhältnis zum Kunden.

2.6
Mitwirkung Dritter:
Sofern der Kunde selbst Dritte beauftragt (z. B. Druckereien, IT-Dienstleister, Fotografen), haftet die Agentur nicht für deren Leistungen oder Fehler.
Schnittstellenkoordination mit Dritten wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und vergütet wird.

2.7Technische Abhängigkeiten:Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder Sperrungen durch Drittanbieter (z. B. Meta, Google, Webflow, YouTube, Hoster, Druckerei), die die Verfügbarkeit oder Darstellung der Leistung beeinträchtigen.Derartige Vorgänge gelten nicht als Mangel oder Pflichtverletzung.

3. Vertragsschluss, Vertretungsbefugnis, Form und Nachträge

3.1
Zustandekommen des Vertrags:
Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande durch

schriftliche Annahme eines von der Agentur erstellten Angebots,

elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail, Messenger oder digitaler Signatur),

oder durch konkludente Inanspruchnahme der Leistung (z. B. Teilnahme an einem geplanten Content Day, Bereitstellung von Materialien, Annahme eines Drehtermins oder Produktionsplans).

Mit der Annahme des Angebots gelten diese AGB als vollumfänglich anerkannt.

3.2
Mündliche und telefonische Vereinbarungen:
Mündliche, telefonische oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) getroffene Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur nachträglich schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
Die Agentur ist berechtigt, Gespräche, Briefings oder Abstimmungen zur internen Dokumentation zusammenzufassen.
Eine konkludente Bestätigung (z. B. durch Freigabe, Terminabstimmung, Materialfreigabe) gilt ebenfalls als Annahme.

3.3
Vertretungsbefugnis und persönliche Haftung:
Der Unterzeichner bzw. Besteller sichert zu, dass er rechtlich befugt ist, den Vertrag im Namen des Unternehmens oder Auftraggebers verbindlich abzuschließen. Fehlt diese Befugnis, haftet die handelnde Person persönlich und gesamtschuldnerisch für alle daraus entstehenden Forderungen, Schäden oder Vergütungen, unabhängig von der internen Unternehmensstruktur oder Rücksprachepflichten.
Die Agentur ist berechtigt, Nachweise über die Vertretungsbefugnis (z. B. Handelsregisterauszug, Vollmacht) zu verlangen.

3.4
Formvorgaben und Nachträge („Change Requests“):
Nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des Leistungsumfangs, der Zeitplanung oder des Budgets (sog. „Change Requests“) bedürfen einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch die Agentur.
Eine bloße Absprache oder Erwartung begründet keinen Anspruch auf kostenfreie Mehrleistung.
Jede inhaltliche oder terminliche Änderung kann eine gesonderte Vergütung und Fristverlängerung auslösen.

3.5
Vertragserfüllung und Nachweis digitaler Kommunikation:
Zur Beweiserleichterung vereinbaren beide Parteien, dass alle Formen der digitalen Kommunikation – insbesondere E-Mails, elektronische Signaturen, Projekt-Exportdaten, Online-Freigaben (z. B. Frame.io, Google Drive, Webflow, WhatsApp-Nachrichten) oder unterschriebene Abnahmeprotokolle – als vollwertige Nachweise für Vertragsschluss, Änderungsaufträge, Freigaben oder Abnahmen gelten.
Eine handschriftliche Originalunterschrift ist nicht zwingend erforderlich, sofern der Sachverhalt eindeutig dokumentiert ist.3.6Vertragliche Bindung bei Auftragsannahme:Mit Annahme des Angebots oder Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Kunde diese AGB und alle darin enthaltenen Bestimmungen an.Die Agentur ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn wesentliche Informationen oder Freigaben ausbleiben oder der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

4. Leistungsumfang, Qualitätsmaßstäbe und Korrekturen

4.1
Leistungsumfang und Grundlage:
Art, Umfang und Ziel der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Briefing oder der Auftragsbestätigung („Leistungsgrundlage“).
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur (siehe auch § 3.4).

4.2
Korrekturen und Freigaben:
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind zwei (2) Korrekturrunden pro Arbeitsergebnis (z. B. Film, Foto, Design, Website, Werbemittel) im vereinbarten Preis enthalten.
Jede weitere Korrekturschleife wird pauschal mit 499 € netto berechnet oder – sofern der Aufwand dies übersteigt – nach Stundenhonorar (derzeit 120 € netto/h) abgerechnet.
Als „Korrektur“ gelten nur inhaltlich oder technisch begründete Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Projektrahmens.
Änderungen außerhalb des ursprünglichen Konzepts oder nach erteilter Freigabe gelten als neue Beauftragungen.

4.3
Nachträgliche Kundenwünsche („Scope Changes“):
Änderungen des ursprünglich vereinbarten Ziels, Umfangs, Stils, der Tonalität, der Plattformen oder des Ausspielungsformats gelten als Zusatzleistungen und werden nach separater Vereinbarung oder auf Stundenbasis abgerechnet (derzeit 120 € netto/h).
Zeitpläne verlängern sich in diesem Fall angemessen.

4.4
Gestaltungsfreiheit und künstlerisches Ermessen:
Innerhalb des vereinbarten Rahmens obliegt die künstlerische, technische und gestalterische Ausführung allein der Agentur.
Das betrifft insbesondere Stil, Bildsprache, Farbwelt, Lichtsetzung, Sounddesign, Schnitt, Text- und Schriftgestaltung, Layout und Dramaturgie.
Subjektive Geschmacksabweichungen oder persönliche Vorstellungen, die nicht ausdrücklich vereinbart waren, stellen keinen Mangel dar.
Die Agentur verpflichtet sich, übliche Qualitätsstandards professioneller Medienproduktionen einzuhalten.

4.5
Qualitätsmaßstäbe und technische Standards:
Produktionen und Designs werden nach den gängigen technischen Standards zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erstellt.
Dies umfasst insbesondere marktübliche Wiedergabeumgebungen wie:

aktuelle Versionen der zwei meistverbreiteten Browser (z. B. Chrome, Safari, Firefox, Edge),

gängige Bildschirmauflösungen (Desktop, Tablet, Smartphone),

Standard-Seitenverhältnisse (16:9 und 9:16),

Farbprofile (sRGB, Rec.709, CMYK je nach Verwendungszweck).

Eine Anpassung an veraltete Systeme, Sondergeräte, proprietäre Software oder spezielle Unternehmensumgebungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und vergütet wird.

4.6
Verzögerungen durch den Kunden:
Erforderliche Freigaben, Feedbacks, Materialien oder Entscheidungen des Kunden sind innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung bereitzustellen.
Unterbleibt dies, verlängern sich Fristen automatisch in angemessenem Umfang.
Die Agentur ist berechtigt, Projekte bei anhaltender Verzögerung bis zur Klärung auszusetzen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.

4.7
Technische Fremdeinflüsse und Drittcode:
Für Darstellungs- oder Funktionsfehler, die auf Drittsoftware, Browser-Plugins, App-Container, individuelle IT-Infrastrukturen, CDN-Verzögerungen, Social-Media-Kompression oder Player-spezifische Algorithmen zurückzuführen sind, übernimmt die Agentur keine Haftung.
Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel.

4.8
Abnahmeprozess:Nach Fertigstellung wird dem Kunden das Ergebnis (z. B. Entwurf, Preview-Link, Export-Datei, Online-Proof) zur Prüfung übergeben.Sofern der Kunde innerhalb von 7 Kalendertagen keine Mängelanzeige erhebt, gilt die Leistung als abgenommen.Die Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe des Materials gilt automatisch als stillschweigende Abnahme.Nach Abnahme sind Korrekturen nur noch kostenpflichtig möglich.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden (wesentliche Vertragspflichten)

5.1
Bereitstellung erforderlicher Informationen und Zugänge:
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig alle Informationen, Daten, Materialien und Zugänge zur Verfügung zu
stellen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere – je nach Leistungsart:

Corporate Design-, Marken- und CI-Guidelines,

Texte, Logos, Grafiken, Fotos, Videomaterial, Tonaufnahmen, Musik, Fonts,

Freigaben und Releases,

Hosting-, Domain-, Webflow-, CMS- und Serverzugänge,Meta Business Manager, Werbekonten, Pixel, Google Ads-/Analytics-Konten, Social-Media-Profile,

Ansprechpartner, Kommunikations- und Freigabewege.

Die Pflicht zur Bereitstellung umfasst auch technische und organisatorische Informationen, die zur reibungslosen Umsetzung notwendig sind.

5.2
Rechtsfreiheit und Lizenzen:
Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm gelieferten Inhalte, Daten, Materialien und Anweisungen frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Dies betrifft insbesondere Marken-, Urheber-, Design-, Persönlichkeits- und Musikrechte sowie Software- oder Schriftlizenzen.
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

5.3
Model Releases und Genehmigungen:
Soweit in Produktionen Personen (Mitarbeitende, Models, Dritte) oder private bzw. gewerbliche Locations erkennbar sind, obliegt es dem Kunden, rechtmäßige Einwilligungen und Nutzungsfreigaben (Model Releases, Location Releases, Drehgenehmigungen etc.) einzuholen und bereitzustellen.
Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Für Schäden, die durch fehlende Freigaben entstehen, haftet der Kunde allein.

5.4
Feedback- und Freigabefristen:
Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturen, Feedback oder Freigaben innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Entwurfs oder Vorschlags zu erteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Freigabe automatisch als erteilt („Silence = Acceptance“).
Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben verlängern vereinbarte Fristen automatisch um die jeweilige Dauer der Verzögerung.

5.5
Abnahme bei Werkleistungen (§ 640 BGB):
Nach Fertigstellung hat der Kunde das Werk unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen, abzunehmen.
Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Mängelanzeige, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen (Abnahmefiktion).
Die Nutzung oder Veröffentlichung des Werkes gilt ebenfalls als stillschweigende Abnahme.
Nach Abnahme sind nachträgliche Änderungen oder Reklamationen nur kostenpflichtig möglich.

5.6
Mitwirkungs- und Annahmeverzug (§ 642 BGB):
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig (z. B. fehlende Daten, Freigaben, Zugangsdaten, Terminabstimmungen, Nichterscheinen zu vereinbarten Drehs oder Content Days), gerät er in Annahmeverzug.
In diesem Fall ist die Agentur berechtigt,

den Zeitplan angemessen zu verlängern,

entstandene Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, gebuchte Locations, Crew-Ausfall) in Rechnung zu stellen,

und die Leistung vorübergehend auszusetzen, bis die Mitwirkung vollständig nachgeholt wurde.
Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt; insbesondere bleibt die vereinbarte Vergütung voll geschuldet,
auch wenn Termine durch den Kunden nicht wahrgenommen oder verschoben werden.

5.7
Stoff- und Anweisungsrisiko (§ 645 BGB):
Soweit der Kunde eigene Stoffe, Konzepte, Drehbücher, Rohmaterialien, Entwürfe oder technische Vorgaben beistellt oder Anweisungen erteilt, trägt er hierfür das vollständige Risiko.
Führt die Verwendung solcher Materialien oder Anweisungen zu Fehlern, Qualitätsmängeln oder Produktionsproblemen, haftet die Agentur hierfür nicht.
Der Vergütungsanspruch bleibt in vollem Umfang bestehen.

5.8
Terminverantwortung und Nichterscheinen („No-Show“):
Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine (z. B. Content Days, Videodrehs, Fotoshootings, Abstimmungen) wahrzunehmen oder spätestens 48 Stunden im Voraus abzusagen.
Unterbleibt dies oder erscheint der Kunde bzw. sein Team nicht, gilt der Termin als durchgeführt.
Die vereinbarte Vergütung ist in diesem Fall vollumfänglich fällig.
Bei wiederholter Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage behält sich die Agentur das Recht vor, zusätzliche Ausfallpauschalen zu erheben.

5.9
Kommunikationswege und Erreichbarkeit:Die Kommunikation erfolgt primär schriftlich per E-Mail, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.Telefonische Beratungszeiten stehen dem Kunden im Rahmen der Marketingbetreuung bis zu 90 Minuten pro Monat zur Verfügung.Darüber hinausgehende Beratungszeit kann gesondert vergütet werden.Die regulären Geschäftszeiten der Agentur sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr.

6. Vergütung, Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1
Preise und Umsatzsteuer:
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen (§ 14 UStG).

6.2
Projektbasierte Leistungen:
Bei einmaligen Projektleistungen (z. B. Film-, Foto-, Web- oder Branding-Projekten) wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags unmittelbar nach Auftragserteilung fällig.
Die restlichen 50 % sind innerhalb von 7 bis 10 Kalendertagen nach Projektabschluss und vor Übergabe der finalen Daten, Dateien oder Werke zu zahlen.
Die Agentur ist berechtigt, die Herausgabe fertiger Ergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten (§ 320 BGB).

6.3
Laufzeitverträge (z. B. Marketing-, Social-Media- oder Performance-Betreuung):
Bei fortlaufenden Verträgen wird die erste Rate innerhalb von 7 bis 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Das Rechnungsdatum des ersten Monats gilt zugleich als fester Abrechnungstag für alle Folgemonate.
Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang der ersten Rate.
Verspätete Zahlungen verschieben die gesamte Terminplanung entsprechend.

6.4
Mehr-, Zusatz- und Änderungsaufwand:
Aufwände außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs („Scope of Work“) werden gesondert vergütet –
entweder nach aktuellem Stundensatz von 120 € netto pro Stunde oder als pauschal kalkulierte Zusatzleistung.
Ab der dritten Korrekturrunde wird zusätzlich eine Korrekturpauschale von 499 € netto pro Runde fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Zeitpläne verlängern sich entsprechend des Änderungsumfangs.

6.5
Teilleistungen:
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen separat abzurechnen, sofern diese eigenständig nutzbar oder verwertbar sind (§ 632a BGB).
Teilzahlungen gelten nicht als Verzicht auf die Restvergütung.

6.6
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:Der Kunde darf Zahlungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.Unberechtigte Einbehalte gelten als Zahlungsverzug.

6d. Zahlungsverzug, Leistungssperre, Inkasso und Vertragsbeschleunigung

6d.1
Verzug (§ 286 BGB):
Befindet sich der Kunde nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes gemäß § 288 BGB berechnet.
Zudem kann die Agentur pro Mahnung eine Mahnpauschale von 7,50 € netto berechnen.

6d.2
Mahnverfahren und Inkasso:
Die Agentur verschickt bis zu zwei Mahnungen. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der zweiten Mahnung keine vollständige Zahlung oder Rückmeldung,
kann die Forderung an einen Inkasso-Dienstleister oder Rechtsanwalt übergeben werden.
Alle hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten (Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) trägt der Kunde.

6d.3
Leistungssperre und Zurückbehaltung:
Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt,

laufende Leistungen, Veröffentlichungen, Kampagnen oder Zugänge auszusetzen,

bereits produzierte Daten, Accounts, Domainzugänge oder Auslieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
ohne dass dies einen Vertragsverstoß oder Leistungsverzug der Agentur darstellt (§ 320 BGB).
Bereits erbrachte oder terminierte Leistungen bleiben voll vergütungspflichtig.

6d.4
Sofortfälligkeit („Beschleunigung“):
Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem erheblichen Teilbetrag in Verzug,
ist die Agentur berechtigt, den gesamten verbleibenden Vertragswert sofort fällig zu stellen („Beschleunigungsklausel“)
und das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6d.5
Keine Verlängerung oder Nachholung:Leistungen, die aufgrund von Kundenseite (z. B. Zahlungsverzug, nicht wahrgenommene Termine, fehlende Freigaben) nicht durchgeführt werden können,verfallen nach Ablauf der Vertragslaufzeit ersatzlos.Ein Anspruch auf Nachholung, Laufzeitverlängerung oder anteilige Rückerstattung besteht nicht.

7. Reise-, Übernachtungs- und Fernpauschalen

7.1
Grundsatz:
Sofern Leistungen der Agentur außerhalb des Standorts Bergisch Gladbach (Industrieweg 1, 51429 Bergisch Gladbach) erbracht werden, sind Reise- und Übernachtungskosten vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu tragen.
Dies gilt insbesondere für Drehs, Fotoshootings, Content Days, Kundentermine, persönliche Beratungen, Meetings oder Produktionen beim Kunden vor Ort oder an externen Locations.

7.2
Berechnungsgrundlage:
Die Berechnung der Entfernung erfolgt auf Basis der schnellsten Route laut Google Maps (einfache Strecke).
Reisekosten werden als Pauschalen gemäß folgender Staffel berechnet:Entfernung (einfache Strecke)

Reisepauschale (netto) & Hotelpauschale (netto) nach Entfernung
Entfernung (einfache Strecke) Reisepauschale netto Hotelpauschale netto
bis 30 km 49 €
31 – 80 km 79 €
81 – 150 km 129 € 199 €
151 – 300 km 179 € 199 €
301 – 500 km 249 € 199 €
501 – 700 km 299 € 199 €

Beträge in Euro, netto.

8. Erstgespräch und Beratungsleistungen

8.1
Kostenfreies Erstgespräch:
Das erste Kennenlern- oder Beratungsgespräch – unabhängig davon, ob es telefonisch, digital oder vor Ort stattfindet – ist einmalig kostenfrei und dient ausschließlich der allgemeinen Bedarfsermittlung und Angebotsvorbereitung.
Es begründet noch keinen Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keine Verpflichtung zur späteren Beauftragung.

8.2
Weitere Beratungen vor Ort:
Findet auf Wunsch des Kunden ein weiterer Termin zur persönlichen Beratung, Konzepterstellung oder Projektbesprechung vor Ort statt,
wird hierfür eine Beratungspauschale in Höhe von 149 € netto berechnet.
Die Pauschale umfasst:

Anfahrt, Vorbereitung und Beratung bis zu 45 Minuten,

Nachbereitung und ggf. Nachfasskommunikation.

Dieser Betrag ist auch dann fällig, wenn es anschließend nicht zu einem Vertragsschluss oder Auftrag kommt.
Rechtsgrundlage ist § 611 BGB (Dienstvertrag).

8.3
Längere Entfernungen und Übernachtung:
Bei einer Entfernung von mehr als 150 km (einfache Strecke) zwischen der Agentur und dem Beratungsort wird eine Fernpauschale von 299 € netto berechnet.
Diese beinhaltet die An- und Abreise sowie eine Übernachtung.
Für weiter entfernte Einsätze gelten die Pauschalen gemäß § 7 (Reise-, Übernachtungs- und Fernpauschalen).

8.4
Stornierungen und kurzfristige Absagen:
Wird ein bestätigter Beratungstermin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben, ist die volle Pauschale (100 %) fällig.
Bereits entstandene Reise- oder Übernachtungskosten sind ebenfalls voll zu erstatten.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Termin digital oder vor Ort geplant war.

8.5
Beratung im Rahmen laufender Betreuung:
Bei laufenden Marketing- oder Social-Media-Betreuungsverträgen ist eine monatliche Beratungszeit von bis zu 90 Minuten inbegriffen.
Die Beratung kann telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort erfolgen.
Darüber hinausgehende Beratungszeiten werden mit dem aktuellen Stundensatz von 120 € netto/h berechnet.
Die regulären Service- und Beratungszeiten der Agentur sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr.
Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden nach Möglichkeit, jedoch ohne Garantie, bearbeitet.

8.6
Verzögerungen und Nichterscheinen:Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Beratungstermin oder stellt keine Verbindung her (bei digitaler Beratung),so gilt der Termin als wahrgenommen und die Pauschale ist vollumfänglich fällig.Bei verspätetem Beginn durch den Kunden verkürzt sich die verfügbare Beratungszeit entsprechend.

9. Social Media, Advertising, Kontenverwaltung und Consent Management

9.1
Konten und Eigentum:
Social-Media- und Werbekonten (Meta Business Manager, Instagram, Facebook, Google Ads, Google Analytics, Domains, Pixel, Tag Manager usw.) werden grundsätzlich im Namen und Eigentum des Kunden betrieben.
Die Agentur agiert im Rahmen der Beauftragung als bevollmächtigter Administrator oder Bearbeiter.
Nach Vertragsende verbleiben sämtliche Konten, Zugänge und Tracking-IDs beim Kunden; die Agentur ist nicht verpflichtet, diese weiter zu betreuen, zu archivieren oder zu pflegen.

9.2
Zugriffsrechte und technische Voraussetzungen:
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Arbeit erforderlichen Admin-, Bearbeiter- oder Zugriffsrechte rechtzeitig und vollständig einzuräumen (z. B. Meta Business Manager, Google Ads, Analytics, Domain- oder Hostingzugänge).
Werden Zugänge nicht oder verspätet bereitgestellt oder eigenmächtig geändert, verlängern sich Fristen automatisch.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Sperrungen, die auf fehlende, fehlerhafte oder entzogene Berechtigungen zurückzuführen sind.

9.3
Consent Management, Tracking und Datenschutz:
Der Kunde ist für die Bereitstellung und Rechtskonformität seiner Consent-Management-Lösung (CMP) sowie sämtlicher Tracking-Tools (z. B. Meta Pixel, Google Analytics, Tag Manager) verantwortlich.
Wird die technische oder datenschutzrechtliche Einrichtung dieser Systeme durch die Agentur übernommen, geschieht dies auf ausdrückliche Beauftragung und im Namen des Kunden.
Die rechtliche Verantwortung für datenschutzkonforme Einbindung, Cookie-Hinweise, Datenschutzerklärung und Nutzerzustimmung verbleibt ausschließlich beim Kunden.

9.4
Vertragsbindung und Laufzeiten:
Bei laufenden Social-Media- oder Performance-Marketing-Verträgen besteht eine verbindliche Laufzeit gemäß Vertrag.
Eine vorzeitige oder rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
In besonderen Fällen kann eine einvernehmliche Vertragsauflösung gegen Abstandszahlung vereinbart werden; diese beträgt mindestens 50 % des noch offenen Vertragswerts.
Inaktivität, fehlende Freigaben, unterlassene Termine (z. B. Content Days) oder Kommunikationsverzug des Kunden entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
Die Agentur darf Termine, Kampagnen oder Veröffentlichungen verschieben, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

9.5
Haftung für Konten, Plattformen und Dritte:
Die Agentur übernimmt keine Haftung für

Kontosperrungen, Einschränkungen oder algorithmische Änderungen durch Plattformbetreiber (z. B. Meta, Google, TikTok),

Datenverluste, Reichweitenrückgänge oder Leistungsschwankungen durch plattforminterne Prozesse,

Maßnahmen oder Fehlbedienungen des Kunden, seiner Mitarbeitenden oder Dritter,

technische Störungen oder Richtlinienänderungen seitens der Plattformen,

oder durch den Kunden initiierte Verstöße gegen Plattformrichtlinien (z. B. Urheberrecht, Werberichtlinien, Datenschutz).

9.6
Verbotene Kundenaktivitäten:
Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt,

Follower, Likes, Views oder Interaktionen über Drittanbieter-Plattformen zu kaufen oder zu manipulieren,

automatisierte Bots, Like-Tausch-Dienste oder Klickgeneratoren zu verwenden,

oder Maßnahmen zu ergreifen, die gegen die Plattformrichtlinien von Meta, Google oder anderen Anbietern verstoßen.
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Aussetzung der Betreuung, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
Der Kunde haftet allein für sämtliche hieraus entstehenden Sperrungen, Sanktionen oder Reputationsschäden.

9.7
Freistellung:
Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, Plattformbetreiber oder Behörden auf erstes Anfordern frei, die aufgrund von Verstößen gegen Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Plattformrichtlinien entstehen,
sofern diese auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Konten oder Handlungen zurückzuführen sind.
Diese Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungs- und Anwaltskosten.

10. Websites, Hosting, Wartung und Suchmaschinenoptimierung

10.1
Leistungsinhalt und Vertragsgegenstand:
Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung und Webflow-Implementierung.
Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Konzeption, Gestaltung, Umsetzung, Content-Einpflege, technische Implementierung, Animationen, Domain-Verknüpfung oder CMS-Konfiguration) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Statement of Work (SOW).
Ein laufender technischer Betrieb, Support, Wartung, Sicherheitsüberwachung, Backups oder Uptime-Monitoring sind nicht automatisch Bestandteil der Beauftragung, sondern bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (z. B. Wartungsvertrag oder Service Level Agreement – SLA).

10.2
Rechtliche Verantwortung für Inhalte und Compliance:
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle auf der Website eingebundenen Inhalte, Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Schriften, Impressum- und Datenschutztexte, Cookie-Banner, Formulare sowie Tracking- und Analyse-Tools.
Sofern die Erstellung oder rechtssichere Integration dieser Elemente nicht ausdrücklich beauftragt wurde, übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.
Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich für:

Vollständigkeit und Richtigkeit des Impressums,

rechtskonforme Datenschutzerklärung,

Cookie- und Consent-Management (z. B. über CookieYes),Barrierefreiheit (z. B. WCAG-Konformität),

Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten (z. B. nach TMG, DSGVO, UWG).

10.3
SEO, Performance und technische Rahmenbedingungen:
Die Agentur erbringt SEO- oder Performance-Leistungen ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.
Es besteht keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten, PageSpeed-Werte, Besucherzahlen oder Umsatzentwicklungen, da diese von externen Faktoren (z. B. Suchalgorithmus, Markt, Mitbewerber, Anzeigenstrategie) abhängen.
Gleiches gilt für Server-Performance, Uptime und Erreichbarkeit, sofern Hosting oder Domainverwaltung durch den Kunden oder Drittanbieter erfolgt.

10.4
Hosting, Domains und externe Systeme:
Sofern das Hosting oder die Domainverwaltung über Drittanbieter erfolgt (z. B. Webflow, Ionos, Strato, Google, Shopify, All-inkl, Hostinger), ist die Agentur nicht Vertragspartner dieser Anbieter und übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Ausfälle oder technische Störungen.
Der Kunde schließt die jeweiligen Verträge in eigenem Namen ab.
Die Agentur unterstützt bei Bedarf technisch oder organisatorisch, jedoch ausschließlich als Dienstleistung ohne Übernahme einer Betreiberpflicht.

10.5
Abnahme und Übergabe:
Nach Fertigstellung der Website erfolgt eine Abnahmeprüfung durch den Kunden (§ 640 BGB).
Wird die Website genutzt oder binnen 7 Tagen nach Bereitstellung keine substantiierte Mängelrüge erhoben, gilt sie als abgenommen.
Nach der Abnahme übergibt die Agentur die vereinbarten Zugangsdaten, Exporte oder Übergabelinks.
Weitere Änderungen, Erweiterungen oder Supportleistungen nach der Abnahme gelten als neue Aufträge und werden gesondert vergütet.

10.6
Eigenverantwortliche Änderungen durch den Kunden:
Nimmt der Kunde oder ein Dritter nach der Abnahme eigene Änderungen am Projekt, am CMS oder am Quellcode vor, erlischt die Gewährleistung für etwaige Funktions- oder Darstellungsfehler, sofern diese im Zusammenhang mit der Änderung stehen.
Die Agentur ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, unentgeltlich nachzubessern.

10.7
Haftungsbeschränkung:
Die Agentur haftet nicht für

Fehlfunktionen, Ausfälle oder Rankingverluste durch Updates, Dritt-Plugins oder Plattformänderungen,

technische Anpassungen infolge geänderter Browser- oder Systemumgebungen,

Datenverluste aufgrund unterlassener Sicherung durch den Kunden,

fehlerhafte oder unvollständige Inhalte des Kunden,

oder Verstöße gegen Informations- und Datenschutzpflichten.

11. Branding, Design und Produktionsabweichungen

11.1
Leistungsinhalt und Urheberschaft:
Branding- und Designleistungen (z. B. Logoentwicklung, Corporate Design, Farbwelt, Layout, Typografie, Print- und Digitaldesigns) werden von der Agentur nach bestem Wissen und handwerklichem Standard erstellt.
Die künstlerische und gestalterische Freiheit der Agentur bleibt innerhalb der vereinbarten Zielvorgaben gewahrt.
Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar.

11.2
Schriftarten, Plugins und Stockmaterialien:
Sofern im Rahmen des Projekts Schriftarten (Fonts), Plug-ins, Stockfotos, Videos oder vergleichbare digitale Assets verwendet werden, gilt Folgendes:

Die Beschaffung, Lizenzierung und Kostenübernahme dieser Materialien liegen grundsätzlich beim Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, sich über die jeweiligen Lizenzbedingungen und Nutzungsrechte zu informieren und diese einzuhalten.

Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Lizenzen erwirbt, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die auf eine unzulässige oder unvollständige Lizenzierung durch den Kunden zurückzuführen sind.

11.3
Proofs, Farb- und Produktionsabweichungen:
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Haptik oder Darstellung gelten als branchenüblich und stellen keinen Sachmangel dar.
Dies betrifft insbesondere Unterschiede zwischen:

Bildschirmdarstellung (RGB) und Druckergebnis (CMYK/Pantone),

verschiedenen Druckverfahren oder Papierqualitäten,

Monitoren, Farbprofilen oder Druckmaschinen,

sowie Abweichungen bei Textur, Beschichtung, Beleuchtung oder Produktionschargen.
Solche Abweichungen sind technisch bedingt und unvermeidbar (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB analog).

11.4
Druck- und Produktionsfreigaben:
Vor Weitergabe an Druckereien, Produktionspartner oder Drittanbieter sind Proofs, Druckdaten und Layouts vom Kunden zu prüfen und schriftlich freizugeben.
Nach erteilter Freigabe haftet die Agentur nicht mehr für inhaltliche oder technische Fehler (z. B. Text, Farbe, Beschnitt, Auflösung).
Werden Druckaufträge über das Druckereinetzwerk der Agentur abgewickelt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Die Agentur schuldet dabei ausschließlich die ordnungsgemäße Datenübermittlung und Produktionskoordination, nicht aber das Druckergebnis des Drittanbieters.

11.5
Brand Deliverables und Nutzungsumfang:
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung (z. B. Logoformate, Farbwerte, Typografien, Basishandbuch).
Erweiterte Leistungen wie umfassende Brand-Guidelines, Design-Systeme oder Gestaltungsrichtlinien sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Offene Dateien (z. B. Adobe Illustrator-, Photoshop- oder InDesign-Dateien) sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern nicht anders vereinbart.

11.6
Nachträgliche Anpassungen und Weiterentwicklungen:Nach der Übergabe beauftragte Änderungen, Varianten oder Weiterentwicklungen des Corporate Designs gelten als neue Leistungen und werden gesondert vergütet.Für spätere Anwendungen durch Dritte (z. B. externe Designer, Druckereien oder Agenturen) übernimmt die Agentur keine Verantwortung.

12. Druckkoordination, Druckdaten und Produktionsbedingungen

12.1
Druckproduktion über Agentur-Netzwerk:
Beauftragt der Kunde die Agentur mit der Koordination oder Abwicklung von Druckaufträgen über das Agentur-Netzwerk,
so vermittelt die Agentur lediglich zwischen dem Kunden und der ausführenden Druckerei.
Der Vertrag über die Produktion kommt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – direkt zwischen dem Kunden und der Druckerei zustande.
Die Agentur übernimmt hierbei ausschließlich die Datenprüfung, technische Kommunikation, Qualitätskontrolle auf Dateiebene und organisatorische Abwicklung.
Eine Haftung für Produktions-, Material-, Farb- oder Lieferfehler der Druckerei ist ausgeschlossen.
Etwaige Ansprüche wegen Druck- oder Versandmängeln sind direkt gegenüber der Druckerei geltend zu machen.

12.2
Druck über Kundendruckerei:
Entscheidet sich der Kunde, die finalen Druckdaten durch eine eigene oder selbst gewählte Druckerei produzieren zu lassen,
so endet die Leistungspflicht der Agentur mit der Bereitstellung der druckfähigen Daten (z. B. PDF/X-Standard).
Die Agentur haftet nicht für fehlerhafte oder abweichende Druckergebnisse,
wenn der Kunde oder seine Druckerei nachträglich Änderungen an den Daten, Farbprofilen, Beschnitt- oder Falzmarken, Materialeigenschaften oder Spezifikationen vornimmt oder diese nicht korrekt einhält.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Druckdaten auf Kompatibilität mit externen Druckereivorgaben zu prüfen, sofern diese nicht vorab schriftlich übermittelt wurden.

12.3
Produktions- und Fertigungstoleranzen:
Der Kunde erkennt an, dass bei Druck- und Produktionsprozessen branchenübliche technische Toleranzen unvermeidbar sind.
Diese betreffen insbesondere:

Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung (RGB) und Druckergebnis (CMYK/Pantone),

minimale Differenzen in Schnitt, Passgenauigkeit, Falz, Prägung, Stanzung oder Materialstärke,

geringe Schwankungen in Oberflächen, Papiergewicht oder Beschichtung.
Solche Abweichungen stellen keinen Mangel im Sinne von § 434 BGB dar und berechtigen nicht zur Minderung oder Nachbesserung.

12.4
Druckfreigabe und Produktionsfreigabe:
Vor Weitergabe an die Druckerei ist der Kunde verpflichtet, alle Druckdaten (Proofs, Layouts, Farben, Texte, Maße) sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben.
Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und technische Richtigkeit der Druckvorlage.
Nach erfolgter Freigabe übernimmt die Agentur keine Haftung mehr für Druckfehler, Textinhalte, Farben oder Layoutabweichungen.

12.5
Gefahrübergang und Versand:
Sofern der Versand der Druckerzeugnisse über die Agentur oder eine beauftragte Druckerei abgewickelt wird,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Transportschäden oder Lieferprobleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

12.6
Nachbestellungen und Änderungen:Nach Abschluss eines Druckprojekts gefertigte Nachbestellungen, Änderungen oder Neuauflagen gelten stets als neuer Auftrag und werden gesondert angeboten und berechnet.Preisänderungen aufgrund von Material- oder Energiekostensteigerungen bleiben vorbehalten.

13. Model-, Dienstleister- und Locationvermittlung

13.1
Vermittlungscharakter und Vertragsverhältnisse:
Sofern die Agentur im Rahmen von Produktionen Models, Darsteller, Komparsen, Visagisten, Fotografen, Stylisten, Sprecher, Technikdienstleister, Caterer oder Locations vermittelt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Die Agentur handelt dabei als Vermittler bzw. Koordinator, nicht als Vertragspartner dieser Dritten.
Der jeweilige Vertrag über Leistung, Gage, Nutzungsrechte oder Bereitstellung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
Die Agentur haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Verhalten, Pünktlichkeit oder Erfolg dieser externen Partner, sofern sie kein eigenes Verschulden trifft (§§ 278, 831 BGB).

13.2
Verfügbarkeit und Ersatzauswahl:
Sollte ein gebuchter oder vermittelter Dienstleister – insbesondere Models, Darsteller, Visagisten, Locations oder Technikpartner – nicht verfügbar, erkrankt oder verhindert sein, bemüht sich die Agentur nach bestem Ermessen um angemessenen Ersatz.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Etwaige Mehrkosten oder Ersatzhonorare trägt der Kunde, sofern der Ausfall nicht auf grobes Verschulden der Agentur zurückzuführen ist.

Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Drehabbrüche oder Zusatzkosten, die durch kurzfristige Ausfälle, höhere Gewalt, Wetterbedingungen, Verkehrsprobleme oder behördliche Anordnungen entstehen.

13.3
Releases, Lizenzen und Nutzungsrechte:
Der Kunde ist verpflichtet, für alle eingesetzten Personen, Locations und Dienstleister rechtssichere Freigaben (Model-Releases, Property-Releases, Ton-/Bildrechte) einzuholen oder durch den jeweiligen Vertragspartner einholen zu lassen.
Die Agentur unterstützt auf Wunsch bei der Dokumentation und Archivierung, ist jedoch nicht verantwortlich für die rechtliche Wirksamkeit dieser Einverständniserklärungen.

13.4
Nutzungsfenster und Nachlizenzierungen:
Sämtliche Nutzungsrechte an Personenbildern, Musik, Locations oder technischen Inhalten richten sich nach den im Drittvertrag vereinbarten Medien, Territorien und Laufzeiten.
Werden Inhalte über die ursprünglich vereinbarten Kanäle, Zeiträume oder Ländergrenzen hinaus genutzt (z. B. zusätzliche Online-Kampagnen, TV-Ausstrahlung, Printanzeigen oder internationale Verwertung), ist eine Nachlizenzierung oder Zustimmung der Rechteinhaber zwingend erforderlich.
Der Kunde haftet allein für unberechtigte Weiter- oder Mehrnutzungen und stellt die Agentur insoweit von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei (§ 257 BGB).

13.5
Haftungsausschluss:
Die Agentur haftet nicht für

das Verhalten, die Zuverlässigkeit oder die künstlerische Leistung der vermittelten Personen,

etwaige Persönlichkeitsrechts-, Urheberrechts- oder Vertragsverletzungen der Drittanbieter,

oder wirtschaftliche Folgeschäden aus Nichterfüllung, Ausfall oder Fehlverhalten der vermittelten Dienstleister.
Eine Haftung der Agentur besteht ausschließlich bei nachweisbarem eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.

13.6
Höhere Gewalt und Produktionsrisiken:
Bei Produktionsverzögerungen oder Ausfällen aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemien, behördliche Auflagen, Streiks, Verkehrsausfälle, Energieausfälle)
trägt der Kunde sämtliche bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen.

Die Agentur schuldet in diesen Fällen keine Ersatzleistung oder Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung, verpflichtet sich aber, im Rahmen des Zumutbaren Ersatztermine oder Ersatzproduktionen anzubieten.

14. Umgang mit Kundenmaterial und Postproduktion

14.1
Grundsatz und Sichtungspflicht:
Sofern der Kunde eigenes Bild-, Ton-, Video- oder sonstiges Ausgangsmaterial (nachfolgend „Kundenmaterial“) für die Postproduktion bereitstellt,
nimmt die Agentur dieses unter Vorbehalt einer vorherigen Sichtung und technischen Bewertung an.
Ein verbindlicher Produktionsbeginn erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung und schriftlicher Freigabe durch die Agentur.

14.2
Qualität und Verantwortung des Kunden:
Die Agentur übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die technische oder ästhetische Qualität von Endergebnissen,
wenn die zugrunde liegenden Aufnahmen nicht mit dem eigenen Agentur-Equipment oder unter Agenturaufsicht produziert wurden.
Die maximale Produktionsqualität kann nur gewährleistet werden, wenn das Ausgangsmaterial durch die Agentur selbst erstellt oder technisch spezifiziert wurde.

14.3
Mindestanforderungen und Nachbearbeitung:
Das Kundenmaterial muss den von der Agentur vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlichAuflösung (mind. 1080p, bevorzugt 4K),Farbraum und Codec (z. B. ProRes, DNxHD, H.264/H.265),Belichtung, Weißabgleich, Schärfe, Bildstabilität,Audioqualität (klar, ohne Clipping, Hintergrundrauschen oder Störsignale),und ausreichend Rohmaterial für Schnitt und Montage.Entspricht das gelieferte Material diesen Anforderungen nicht oder nur teilweise, ist die Agentur berechtigt,die Bearbeitung abzulehnen,eine Nachbesserung durch den Kunden zu verlangen, oderdie notwendige Aufbereitung als zusätzlichen technischen Mehraufwand in Rechnung zu stellen (nach Aufwand oder Pauschale).

14.4
Stoff- und Anweisungsrisiko (§ 645 BGB):
Wird das Werk aufgrund von Mängeln im vom Kunden gelieferten Material oder aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder unklarer Anweisungen mangelhaft,
so bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur vollständig bestehen.
Die Agentur haftet in solchen Fällen nicht für qualitative Einschränkungen, technische Defekte oder eingeschränkte Nutzbarkeit des Endprodukts.

14.5
Rechte, Freistellung und Drittmateralien:
Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Postproduktion erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verfügt (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Musikrechte, Markenrechte).
Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmäßigen Nutzung des bereitgestellten Materials entstehen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Rechtslage oder Herkunft des Materials zu prüfen.

14.6
Datenträger, Upload und Archivierung:
Die Anlieferung des Kundenmaterials erfolgt auf vom Kunden bereitgestellten Datenträgern oder per Online-Transfer (z. B. WeTransfer, Google Drive, Dropbox).

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Übertragungsfehler oder beschädigte Dateien, die auf fehlerhafte Übermittlung oder defekte Datenträger zurückzuführen sind.Die Agentur ist nicht verpflichtet, angeliefertes Kundenmaterial nach Projektabschluss dauerhaft zu archivieren oder zu sichern, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung besteht.

15. Urheberrechte, Nutzungsrechte, offene Daten und Portfolioverwendung

15.1
Urheberschaft und Schutz:
Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Fotos, Videos, Animationen, Audioelemente, Websites, Social-Media-Postings, Strategien, Layouts, Pläne, Skizzen, Illustrationen, Markenentwicklungen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Werke“) sind urheberrechtlich geschützt im Sinne der §§ 2 ff., § 72 UrhG.
Die Agentur bleibt in jedem Fall Urheberin und Inhaberin aller originären Rechte – unabhängig davon, ob die Leistungen auf eigene oder fremde technische Systeme erstellt wurden.

15.2
Nutzungsrechte des Kunden:
Nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungen erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht
an den von der Agentur erstellten Werken – ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang (z. B. Medium, Territorium, Dauer, Sprache, Kampagne).
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Umarbeitung oder Vervielfältigung (z. B. für neue Produkte, zusätzliche Kampagnen, andere Plattformen oder internationale Verwendungen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

15.3
Eigentum und Herausgabe von offenen Dateien:
Das Eigentum an offenen Produktionsdateien, Rohmaterialien, Projektdateien (z. B. Adobe Premiere, After Effects, Photoshop, Illustrator, Figma, InDesign, Webflow-Editor, Audio-Projekte, RAW-Dateien) verbleibt bei der Agentur.
Diese Daten dienen der internen Arbeitsorganisation und Nachproduktion und sind nicht Bestandteil der standardmäßigen Leistungserbringung.
Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung, die sich nach Aufwand und Nutzungsumfang richtet.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Dateien, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Vertrags ist.

15.4
Rechte Dritter und Lizenzketten:
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Drittmaterial (z. B. Musik, Stockfotos, Plugins, Schriftarten, Presets, SFX) verwendet wird,
erwirbt der Kunde nur jene Nutzungsrechte, die die Agentur ihrerseits rechtmäßig übertragen darf.
Erweiterte Nutzungen, insbesondere in weiteren Medien, Laufzeiten oder Regionen, erfordern ggf. eine Nachlizenzierung beim Rechteinhaber.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Nutzungsbedingungen dieser Drittlizenzen einzuhalten.

15.5
Portfolio-, Referenz- und Namensnennung:
Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Showreels, Präsentationen, Pitches, Druckwerke, Wettbewerbe)
die im Rahmen des Projekts entstandenen Werke, Ausschnitte, Behind-the-Scenes-Materialien, Fotografien und Filme als Referenzen zu verwenden und den Kundennamen bzw. die Marke öffentlich zu nennen.
Dies gilt auch nach Projektabschluss und unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen bestehen und der Kunde der Nutzung vor Beginn des Projekts schriftlich widerspricht.15.6Verletzung von Nutzungsrechten:Nutzt der Kunde oder ein Dritter die von der Agentur erstellten Werke über den vereinbarten Rahmen hinaus,ist die Agentur berechtigt, für die übermäßige Nutzung eine Nachvergütung nach den Honorarempfehlungen der Allianz Deutscher Designer (AGD) oder vergleichbarer Branchenstandards zu verlangen.Darüber hinaus behält sich die Agentur vor, bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen (§ 97 UrhG).

16. Produktionsorganisation, Drohnen, Sicherheit und höhere Gewalt

16.1
Terminverbindlichkeit, Verschiebungen und Ausfallkosten:
Vereinbarte Drehtage, Content Days, Fototermine oder vergleichbare Produktionstage gelten als fixe Leistungstermine und sind verbindlich.
Eine Verschiebung oder Absage durch den Kunden ist nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Bestätigung der Agentur möglich.
Bei kurzfristigen Terminänderungen oder -absagen durch den Kunden gelten folgende Ausfallpauschalen, bezogen auf den vereinbarten Netto-Tagessatz (Standard: 999 € / Tag):
Stornobedingungen
Zeitpunkt der Absage Fälliger Anteil
mehr als 72 Stunden vor Termin kostenfrei
< 72 Stunden 50 %
< 48 Stunden 75 %
< 24 Stunden / No-Show 100 %

Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage (z. B. Krankheit, Organisationsänderung, Wetter), sofern die Agentur kein eigenes Verschulden trifft.Die Ausfallpauschalen dienen dem Ausgleich für Disposition, Vorbereitungszeit, Personal- und Reisekosten und sind sofort fällig.

16.2
Drohnenbetrieb (UAS-Flüge):Drohnenflüge erfolgen ausschließlich unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Vorschriften (EU-Drohnenverordnung, LuftVG, LuftVO, Datenschutz).Die Agentur führt Drohnenflüge nur durch, wenn rechtliche, sicherheitstechnische und meteorologische Voraussetzungen erfüllt sind.

17. Haftung, Gewährleistung und Nachbesserung

17.1
Grundsatz der Haftung:
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

17.2
Haftungsobergrenze:
Die Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist
auf den Netto-Auftragswert der jeweiligen Einzelleistung begrenzt;
bei laufenden Retainer-Verträgen maximal auf die Höhe von drei (3) Monatsvergütungen,
kumulativ jedoch nicht mehr als 100.000 € pro Kalenderjahr.

17.3
Ausschluss mittelbarer und wirtschaftlicher Folgeschäden:
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Kampagnen-Performance,
Datenverlust (soweit nicht Hauptleistungspflicht), Suchmaschinen- oder Plattform-Ranking-Änderungen,
Algorithmus-Anpassungen, Ausfallzeiten, Server- oder Plattform-Sperrungen, Farb- oder Produktionsabweichungen
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17.4
Primat der Nachbesserung:
Im Falle berechtigter Mängelrügen ist die Agentur zunächst ausschließlich zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet.
Der Kunde hat der Agentur hierzu eine angemessene Frist (mindestens 14 Kalendertage) zur Nachbesserung einzuräumen.
Ein Rücktritt, eine Minderung oder Schadensersatzforderung sind erst zulässig,
wenn die Nachbesserung unmöglich oder zweimal fehlgeschlagen ist.Ein bloßer Geschmacksunterschied oder eine abweichende Erwartungshaltung des Kunden
stellt keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar.

17.5
Haftung bei Drittanbietern und Plattformen:
Die Agentur haftet nicht für Störungen, Sperrungen, Verzögerungen oder Änderungen,
die durch Drittanbieter oder Plattformen (z. B. Meta, Google, YouTube, Webhoster, Druckereien, Zahlungs- oder IT-Systeme) verursacht werden.
Die Verantwortung für deren Qualität, Verfügbarkeit und Lieferzeit liegt beim jeweiligen Drittanbieter.

17.6
Haftung für Inhalte und Rechte des Kunden:
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Inhalte, Daten und Materialien,
die er der Agentur zur Verfügung stellt oder zur Veröffentlichung freigibt.
Er garantiert, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze, Vorschriften oder Plattformrichtlinien verletzen.

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei,die durch das Verhalten oder die Inhalte des Kunden entstehen – einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

17.7
Haftung für Daten und Übertragungen:
Die Agentur haftet nicht für Datenverluste oder Übertragungsfehler,
die durch fehlerhafte Datenträger, defekte Uploads, Netzwerkausfälle oder nicht gesicherte Übermittlungen verursacht werden.
Die Sicherung der vom Kunden bereitgestellten oder übermittelten Daten liegt in dessen Verantwortung.

17.8
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt:
Bei Ereignissen höherer Gewalt (vgl. § 16.4),
insbesondere Naturereignissen, Strom- oder Netzausfällen, Epidemien, Streik,
Ausfall von Dritten oder behördlichen Maßnahmen, haftet die Agentur nicht für Leistungsstörungen oder Terminverzögerungen.
Bereits entstandene Aufwände gelten als vergütungspflichtig.

17.9
Eigenverantwortliche Marketing- und Geschäftsergebnisse:
Die Agentur schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder marketingbezogenen Erfolg

(z. B. Umsatzsteigerungen, Reichweitenzuwächse, neue Kundenkontakte, Ranking-Verbesserungen).
Empfehlungen, Analysen oder Strategien der Agentur erfolgen nach bestem Wissen,
ohne Gewähr auf bestimmte Resultate; unternehmerische Entscheidungen des Kunden erfolgen eigenverantwortlich.

17.10
Haftung für Mitarbeiter, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen:Für leichte Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Freelancer, Partner oder Subunternehmer haftet die Agentur nur im Rahmen dieser Bestimmungen.Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. verspätete Freigaben, fehlende Daten, fehlerhafte Anweisungen)führt zur anteiligen Haftungsreduzierung gemäß § 254 BGB.

18. Vertragslaufzeit, Kündigung, vorzeitige Beendigung

18.1
Laufzeiten nach Leistungsart:
(1) Projektverträge (z. B. Film-, Foto-, Branding-, Webdesign-, Print- oder einmalige Marketingkampagnen) enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung.

(2) Laufzeitverträge (z. B. Social-Media-Betreuung, Marketingmanagement, Performance-Marketing, monatliche Betreuungspakete) werden für eine Mindestlaufzeit von drei
(3) Monaten geschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei umfangreichen Produktionen oder Betreuungspaketen mit erhöhter Vorproduktion (z. B. Imagefilm, Serienproduktionen, Reels mit Content Days) kann die Mindestlaufzeit sechs (6) Monate betragen, wenn dies im Angebot oder Vertrag festgelegt ist.

18.2
Automatische Vertragsverlängerung:
Sofern der Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate.
Die Verlängerung erfolgt zu den zuletzt gültigen Vertragsbedingungen.

18.3
Kündigungsform:
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail oder schriftlich).
Die bloße Nichtnutzung von Leistungen, Nichtkommunikation oder das Entfernen von Zugriffsrechten gilt nicht als Kündigung.

18.4
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Da es sich bei allen Verträgen der Agentur ausschließlich um B2B-Geschäfte im Sinne des § 14 BGB handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB i. V. m. § 312g Abs. 1 Nr. 9 BGB).
Eine einseitige Stornierung oder ein Rücktritt durch den Kunden ist ausgeschlossen, sobald die Agentur mit der Leistungserbringung begonnen hat.

18.5
Beginn der Leistungserbringung:
Die Leistungserbringung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang der ersten Rechnung bzw. Anzahlung.
Insbesondere bei monatlicher Marketingbetreuung gilt:
Erst mit Zahlungseingang der ersten Rate (innerhalb von 7–10 Tagen nach Rechnungsdatum) erfolgt die Terminplanung für Content Days und die Aktivierung der laufenden Betreuung.

18.6
Pflicht zur Terminvereinbarung und Mitwirkung:
Unterlässt der Kunde die erforderliche Terminvereinbarung (z. B. für einen Content Day, Videodreh oder Abstimmungsgespräch),
obwohl die Agentur dies mehrfach versucht hat, gilt die Leistung als angeboten, die Zahlungspflicht bleibt vollumfänglich bestehen.
Ein Nichterscheinen („No-Show“) des Kunden oder seiner Vertreter bei geplanten Terminen befreit ihn nicht von seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen.

18.7
Vorzeitige Beendigung durch den Kunden:
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
In diesem Fall wird eine Abstandszahlung in Höhe von mindestens 50 % des noch offenen Vertragswertes fällig,
um entstandene Aufwände, Planungskosten und Ressourcenbindungen auszugleichen.
Eine rückwirkende Vertragsbeendigung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

18.8
Kündigung durch die Agentur (außerordentlich):
Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn

der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem erheblichen Teilbetrag in Verzug gerät,

der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 5) trotz schriftlicher Erinnerung nicht nachkommt,

der Kunde wiederholt Termine oder Freigaben verweigert oder behindert,der Kunde unzulässige Inhalte, Verstöße gegen Plattformrichtlinien oder Urheberrechte verursacht,

die Zusammenarbeit aus fachlichen, ethischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht fortführbar ist.

In diesen Fällen bleibt die Agentur berechtigt, bereits erbrachte oder begonnene Leistungen voll abzurechnen,
einschließlich entstandener Drittkosten, Dispositionsaufwände und Produktionsvorbereitungen.

18.9
Vertragsfortführung und Datenfreigabe:
Nach Vertragsende ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte weiter zu pflegen, zu sichern oder auf Drittplattformen zu veröffentlichen.
Eine Übergabe oder Herausgabe von Daten (z. B. Rohmaterial, Layouts, Kampagnen, Accounts, Passwörter, Werbekonten, Pixel, Templates) erfolgt nur nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen.

18.10
Folgen des Zahlungsverzugs während der Vertragslaufzeit:
Zahlt der Kunde eine Rate oder Rechnung nicht fristgerecht,
ist die Agentur berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen sofort auszusetzen,
insbesondere Content-Produktion, Social-Media-Postings, Werbeanzeigen und Veröffentlichungen.
Die vertragliche Zahlungspflicht bleibt unverändert bestehen,
da die Agentur die vereinbarten Kapazitäten bereitgestellt und reserviert hat.

18.11
Keine Erstattung bei Inaktivität oder Nichtnutzung:
Eine zeitweise Inaktivität des Kunden, z. B. durch Urlaub, Betriebsruhe, Personalwechsel oder interne Verzögerungen,
hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit oder Zahlungsverpflichtung.
Nicht genutzte Leistungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgerufen werden.

18.12
Fortbestehen von Rechten:Nach Vertragsende darf der Kunde alle vollständig bezahlten Inhalte weiterhin im ursprünglich vereinbarten Rahmen nutzen.Ein Anspruch auf Weiterentwicklung, Pflege, Aktualisierung oder technische Anpassung besteht nicht.

19. Streitbeilegung, Eskalation und Gerichtsstand

19.1
Eskalationsverfahren / interne Klärung:
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder Beanstandungen zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Der Kunde verpflichtet sich, Beanstandungen schriftlich und konkret an die Agentur zu richten.
Die Agentur prüft die Angelegenheit und unterbreitet innerhalb von 10 Werktagen einen Lösungsvorschlag oder eine Stellungnahme.
Erst wenn diese interne Klärungsphase erfolglos bleibt, darf eine rechtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet werden.

19.2
Mediation / Schlichtung (fakultativ):
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte können die Parteien einvernehmlich eine außergerichtliche Mediation oder Schlichtung bei einer anerkannten Mediationsstelle (z. B. IHK Köln) durchführen.
Die Kosten der Mediation tragen beide Parteien zu gleichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Diese freiwillige Stufe dient der schnellen und wirtschaftlichen Streitbeilegung und berührt nicht das Recht beider Seiten, anschließend gerichtliche Schritte einzuleiten.

19.3
Verbraucherschlichtung (nicht anwendbar):
Die Agentur nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil,
da sie ausschließlich B2B-Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB schließt.
Eine Teilnahme nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist daher ausgeschlossen.

19.4
Gerichtsstand und anwendbares Recht:Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bergisch Gladbach, Sitz der Agentur.Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20. Schlussbestimmungen

20.1
Schrift- und Textform:
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – insbesondere Kündigungen, Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen oder Änderungsanzeigen – bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail.
Gesetzliche Formvorschriften (z. B. Schriftform nach § 126 BGB) bleiben unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

20.2
Vorrang individueller Vereinbarungen:
Individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Nachträge) gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen oder ergänzen.
Mündliche Absprachen oder Zusagen entfalten nur dann Bindungswirkung, wenn sie von der Agentur nachträglich in Textform bestätigt werden.

20.3
Übertragbarkeit und Subunternehmer:
Rechte und Pflichten aus einem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur übertragen werden.
Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

20.4
Datensicherung und Archivierung:
Die Agentur ist berechtigt, Projektdaten und Korrespondenz für interne Dokumentations- und Nachweiszwecke aufzubewahren.
Eine dauerhafte Archivierung über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen hinaus erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, eigene Backups und Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen.

20.5
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf basierenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

20.6
Anwendbares Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften finden mangels Verbrauchereigenschaft (§ 14 BGB) keine Anwendung.

20.7
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bergisch Gladbach (Sitz der Agentur).
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20.8
Vertragssprache:
Für den Vertragsschluss und sämtliche Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung gilt Deutsch als verbindliche Vertragssprache. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.

20.9
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01. November 2025 und ersetzen alle früheren Fassungen.

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